PetitConsult SCHLOSSBUTLER & Events

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich: 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von PetitConsult angebotenen Lieferungen und Leistungen. Sie werden auch für zukünftige Verträge einbezogen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind unwirksam. 

2. Vertrag:
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Alle Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend. 

3. Preise, Zahlung, Anzahlung:
Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer Überschreitung von 180 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn, behält sich PetitConsult vor, eine im Rahmen angepasste Preisänderung vorzunehmen. Unsere Lieferungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 8 Werktagen ab Zustellung der Rechnung zahlbar, soweit auf der Rechnung nichts anderes vereinbart ist. Bei allen Aufträgen behält sich PetitConsult das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Aufträgen mit einem geschätzten Netto-Umsatzvolumen über 3000 €, erfolgen 25 % der geschätzten Gesamtkosten als Akontorechnung 30 Tage vor Veranstaltung, der Rest bei Erhalt der Abschlussrechnung. Eine Pauschale für Beratung und Consulting über 500 € netto wird bei Auftragsvergabe erhoben. Die Verrechnung über den entstandenen Aufwand wird nur nach Auftragsumsetzung zum Abzug gebracht. 

4. Teilnehmeranzahl, Änderungen:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, PetitConsult die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen-, Getränke- und sonstiger Leistungen bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich mit zu teilen. Diese Angaben gelten als Grundlage für die Endabrechnung. Zusätzliche Bestellungen von Speisen, Getränken, Personal, Ausstattung oder sonstigen Dienstleistungen werden nach den aktuellen Preisen von PetitConsult gesondert in Rechnung gestellt. 

5. Mängel:
Allgemeine Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware und der Speisen, beziehungsweise unmittelbar bei Lieferung erfolgt. Der Umtausch vom Auftraggeber bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmittel nicht möglich. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt PetitConsult keine Haftung. 

6. Haftung:
PetitConsult führt den Auftrag entsprechend der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durch. PetitConsult haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln unbeschränkt. Die Haftung für leicht fahrlässiges Handeln ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen dieses Absatzes nichts anderes ergibt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet PetitConsult auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Freiheit und Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. PetitConsult SCHLOSSBUTLER & Events. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Schäden, welche durch arglistiges Verhalten verursacht wurden oder soweit PetitConsult eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von PetitConsult. 

7. Leihgegenstände, Haftung des Auftragsgebers:
Alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von PetitConsult bereitgestellt werden, sind dem Auftraggeber nur für die Veranstaltung geliehen und sind vom Auftraggeber unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung an PetitConsult zurückzugeben. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände (Tische, Stühle, Geschirr, Gläser, Küchengeräte Technik, Zelte etc.) von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Verlustmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Auftraggebers können die kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt werden. 

8. Rücktritt vom Vertrag:
8.1. Das Recht zur „Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund“ ist für beide Vertragspartner möglich.
8.2. Tritt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, ist PetitConsult berechtig, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, wobei der zeitliche Zugang der Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist.  Nach Auftragsvergabe werden bei einer Stornierung bis sieben volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag 25 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung bis drei volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag werden 50 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.  Bei einer Stornierung unter drei vollen Werktagen vor dem ersten Veranstaltungstag werden 75 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt. 

9. Datenschutz:
Die gespeicherten Daten des Auftraggebers werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke kann der Auftraggeber widersprechen. 

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Streitigkeiten Erding. Mit der Auftragserteilung werden unser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. PetitConsult SCHLOSSBUTLER & Events – Christian-Jorhan-Strasse 37a, 85445 Oberding – Telefon: +49 8122 47652 – Fax: +49 8122 945957 – Mail: mail@petitconsult.de – www.petitconsult.de – Line und Manfred Schmid